EQUITY PARTNER

... sind bekanntermaßen die Berufsträger/innen, die Anteile einer Partnergesellschaft, GmbH, LL.P. etc. halten, also unmittelbar am Kanzleierfolg partizipieren und die wesentlichen Kanzleientscheidungen mitbestimmen. 

Bei der Ausgestaltung solcher Equity Partnerschaften gibt es diverse Unterschiede. Das System ist manchmal auch entscheidend für die Suchen der Kanzleien, also für Ihre Möglichkeiten. Oftmals ist es auch der Grund, warum ein Equity Partner einen Wechsel anstrebt und uns anspricht.

Die bekannteste und für einen wechselwilligen Partner (w/m/d) oftmals wichtigste Unterscheidung der Vergütungssysteme findet sich im Lockstep und im Merit Based System der Partnervergütung.

LOCKSTEP SYSTEM

Die klassischen Lockstepsysteme bestehen am ehesten in deutschen und britischen Kanzleien. Es gibt eine Mindestpunktzahl für Einstiegspartner, die in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, um eine festgelegte Punktzahl ergänzt wird. Der Punktwert (Euro, Pfund oder Dollar) richtet sich nach dem Gesamterfolg der Gesellschaft. Sofern der Punktwert nicht starken Schwankungen unterliegt, steigt die Entnahme eines Partners mit steigender Seniorität. Regelmäßig gibt es eine Höchstpunktzahl, die nicht überschritten werden kann. Hier ist dann die Rede von Plateaupartnern.

In einigen Kanzleien gibt es in unterschiedlichen Jurisdiktionen unterschiedliche Einstiegs- und Plateaupunkte, da in bestimmten Ländern schlichtweg weniger Umsätze erzielt werden als in anderen. Dies soll sich dann auch in den Partnerentnahmen widerspiegeln. In einigen Kanzleien finden sich diese Unterscheidungen z.B. hinsichtlich west- und osteuropäischer Länder. Es gibt auch prominente Kanzleien, bei denen diese Unterschiede (Einstiegspunkte oder anderer Multiplikator für Punktwert) zwischen Standorten in Großbritannien und in Deutschland zu finden sind.

Das Argument für ein Lockstepsystem ist, dass man eine gute Mandatsverteilung innerhalb der Kanzlei erreicht, dass also Spezialisten auch die entsprechenden Anfragen auf ihren Schreibtisch bekommen. Anwälte versuchen nicht ein Mandat zu bearbeiten, welches nicht zu Ihnen passt, da es die persönliche Entnahme nicht beeinflusst. Im Übrigen können sich Partner mit andauernder Kanzleizugehörigkeit auf eine steigende Entnahme verlassen.

Die letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass man letztendlich auch bei einer Lockstepkanzlei mit Nachdruck Sorge zu tragen hat, die persönlichen Umsätze hoch zu halten, da man auch in diesen Kanzleien nicht vor einer „De-equitisation“ oder einer Herabstufung der Punktzahl gewappnet ist. 

MERIT BASED SYSTEM

Ein vom persönlichen Partnerumsatz abhängiges Vergütungssystem findet sich oftmals in US-amerikanischen, aber auch in vielen deutschen und in einigen britischen Kanzleien.

Grundsätzlich sollen hierbei Partner, die mehr Umsatz generieren, auch eine höhere Entnahme erzielen als andere.

Auch innerhalb des Merit Based System gibt es unterschiedliche Formen der Ausgestaltung bzw. Unterschiede zur Definition des „generierten“ Umsatzes. Bei einigen Kanzleien liegt ein ganz klarer Schwerpunkt auf der Berücksichtigung des selbst „bearbeiteten“ Umsatzes, während bei anderen Kanzleien auch dem „akquirierten“ Umsatz ein große Bedeutung zukommt, anhand dessen dann die Entnahme eines Partners bestimmt wird. Regelmäßig werden heute für das Festlegen der Entnahme auch weitere Aktivitäten von Parnern für die Kanzlei berücksichtig, wie z.B. eine Verantwortung für das HR-, IT- oder Marketingmanagement. In manchen Kanzleien wird auch die Seniorität neben erzieltem Umsatz zur Feststellung der Entnahme berücksichtigt. Insofern kann man auch von Mischsystemen oder abgeschwächten Merit Based Systemen sprechen.

IN WELCHEM SYSTEM KANN MAN BESSER VERDIENEN?

Ob innerhalb eines Merit Based oder Lockstep Systems besser verdient wird, kann pauschal nicht beantwortet werden, genauso wenig wie man pauschal sagen kann, dass US-Kanzleien besser bezahlen als UK-Kanzleien und diese wiederum besser bezahlen als deutsche Kanzleien.

Entscheidend ist die Situation eines Partners inklusive seiner Seniorität und seines portable business im Zusammenhang mit der Kostenquote einer Kanzlei, die im Schnitt zwischen 75 und 45% bei großen Kanzleien schwankt. Tendenziell haben Kanzleien, die primär international im Transaktionsgeschäft tätig sind, eine höhere Kostenquote als primär national tätige Kanzleien. Für ein bestimmtes Geschäft sind bestimmte Strukturen erforderlich, die eine hohe Kostenquote verursachen. Dafür erzielen diese Kanzleien regelmäßig auch höhere Umsätze (u. a. durch höhere Stundensätze) pro Equity Partner als primär national aufgestellte, mittelständisch orientierte Kanzleien.

WECHSELGEDANKEN

Wenn Partner mit dem Gedanken spielen, in eine neue Kanzlei einzutreten, muss zunächst die Frage beantwortet werden, welche Strukturen für das eigene und in Zukunft avisierte Geschäft erforderlich sind; muss die Kanzlei internationales Renommee haben, ist eine große Anzahl von Rechtsanwälten in bestimmten Bereichen erforderlich, welche Büroausstattung ist notwendig etc. . Dann kann eruiert werden, ob es für den Einzelnen am besten ist in eine noch internationalere- oder weniger internationale Kanzlei, in eine kleinere oder größere Kanzlei zu gehen, wie wichtig ist die Marke der Kanzlei etc.. Schließlich kann man sehen, wo man persönlich am ehesten reinpasst und wo kurz-und langfristig die höchste Entnahme zu erwarten ist.

Hiermit wurden auch kurz die regelmäßigen Wechselgründe erläutert (Geschäftsentwicklungspotential, Atmosphäre, Geld). Hinzu kommen Situationen, in denen man gezwungen ist zu wechseln, z. B. bei einer „De-equitisation“ oder Kanzleischließung.

WANN NEHMEN KANZLEIEN WEITERE PARTNER AUF

  • Oftmals ist ein „Lateral Hiring“ opportunistisch. Kanzleien lernen Partner kennen, die über substantielles eigenes Geschäft verfügen und mit ihrem Geschäft in die Strukturen der Kanzlei passen. Es ist regelmäßig interessant, Kandidaten mit eigenem Geschäft (portable business) aufzunehmen, um dadurch mehr Marktpräsenz zu erlangen und durch höhere Umsätze auch eine bessere Kostenquote zu erzielen (diverse Grundkosten verteilen sich auf mehr Umsatz).
  • Kanzleien verfolgen ein strategisches Ziel. Bestimmte Bereiche müssen aufgebaut werden, um den full service bieten zu können oder um bestimmte Synergien nutzen zu können. Oftmals müssen auch starke Fachbereiche mit Quereinsteigern weiter ausgebaut werden, um auf höchstem Niveau wettbewerbsfähig oder führend zu bleiben.

Grundsätzlich kann man sagen, dass für eine Aufnahme als Equity Partner fast immer portable business in substantiellem Umfang erwartet wird, wobei im ersten Beispiel regelmäßig mehr erwartet wird als im zweiten hier dargestellten Motiv für „lateral hiring“. Die Höhe des realisierbaren portable business bestimmt oftmals auch die Art der Kanzlei bei der Sie einsteigen können.

WIE KOMMEN PARTNER-WECHSEL ZUSTANDE?

  • Partner werden direkt angesprochen, z. B. durch einen bekannten Anwalt einer anderen Kanzlei oder durch einen Headhunter, der von einer bestimmten Kanzlei beauftragt wurde.
  • Partner denken latent über einen Wechsel nach und wenden sich an einen „juristischen“ Personalberater, welcher den gesamten Markt kennt (Schollmeyer&Steidl), mit dem sie diverse Möglichkeiten besprechen und ausgesuchte (suchende) Kanzleien über den Berater angehen (ggf. zunächst anonym).
  • Partner wenden sich z. B. in Form einer Bewerbung oder durch Ansprache eines befreundeten Anwalts direkt an andere Kanzleien, die sie sich ausgesucht haben.

Abhängig von der Komplexität (z. B. Größe, Team und Business Case, Mandantenkonflikte etc.) eines Wechsels können zwischen erstem Gespräch und beidseitiger Vertragsunterschrift durchaus 3 bis 6 Monate und mehr vergehen. Allerdings gibt es auch (seltene) Fälle, zu denen eine endgültige Einigung innerhalb von 2 Wochen erzielt wird.

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